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AMD - Altermann-Medien-Deutschland
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Leistungsportfolio
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Allgemeine Hinweise zu Fahrzeugfolierungen (Vollfolierungen / Teilfolierungen)
Grundsätzlich muss bei Voll- oder Teilfolierungen an Spoilern oder anderen Kunststoffteilen eine geeignet ausgehärtete Lackierung vorhanden sein, die in Ihrem Zustand einwandfrei ist.
Auf nicht lackierten Flächen kann keine hundertprozentige Folienhaftung gewährleistet werden, bzw. kann eine Folienhaftung je nach Beschaffenheit des Untergrunds unmöglich sein.
Die zu beklebenden Lacke dürfen keine Beschädigungen oder losen Untergründe aufweisen und müssen absolut glatt sein. Wellige Untergründe, wie sie oftmals im unteren Schwellerbereich und / oder im unteren Bereich von Stoßstangen vorgefunden werden, sind technisch nicht folierbar. Steinschläge und / oder Kratzer werden auch nach der Folierung am Fahrzeug sichtbar sein da die Folie hauchdünn ist und sich hundertprozentig dem zu verklebenden Untergrund anpasst.
Insbesondere in Bereichen, die Richtung Unterboden reichen und permanenten mechanischen Belastungen ausgesetzt sind, kann es sein, dass durch Strukturbeschädigungen oder irreversiblen Verunreinigungen keine Folienhaftung erzielt werden kann. Derartige Stellen werden in der Regel nicht foliert – eine situationsbedingte Bewertung mit anschließender Entscheidung über Verfahrensweisen und möglichen Risiken der Nichthaftung der Folie wird unter Einbeziehung des Kunden individuell besprochen.
Weiterhin dürfen keine Nanoversieglungen oder Wachsbehandlungen auf den zu folierenden Lackstellen stattgefunden haben – ebenso keine sonst wie gearteten Behandlungen des Lackes mit ungebräuchlichen Mitteln. Sollten derartige Versieglungen stattgefunden haben, verpflichtet sich der Auftraggeber dies vor der Folierung anzugeben um geeignete Vorarbeiten zur speziellen Reinigung zu leisten. Anderweitig trägt der Kunde das Risiko nichthaftender Folien.
Der Lack muss vollständig ausgehärtet und herstellergemäß mit dem Untergrund verbunden sein (speziell in Bezug auf nachträgliche Lackierungen und / oder Rostbildung unter der Lackschicht) um spätere Ablösungen des Lacks beim eventuellen Entfernen der Folie zu vermeiden.
Sollten sich nach der Folierung kleine Luftbläschen unter der Folie befinden, stellt dieses keinen Mangel dar. Je nach Umgebungstemperatur diffundieren Lufteinschlüsse innerhalb weniger Tage durch die Folie hindurch.
Voll- oder teilfolierte Fahrzeuge sollten nach der Fertigstellung der Folierung mindestens für 24 Stunden keinen gravierenden Temperaturunterschieden ausgesetzt werden.
Nach zwei bis drei Tagen hat die Folierung ihre optimale Endhaftung erreicht, so dass dann gewöhnliche Reinigungen (z.B. in Waschstraßen) durchgeführt werden können.
Eine Voll- oder Teilfolierung darf frühestens 3 Wochen nach der Folierung mit Politur behandelt werden. Dieses betrifft ausdrücklich keine matten oder strukturierten Folien – hier ist von einer Politur gänzlich abzusehen, da ansonsten die Oberflächenstruktur der Folie nicht vorhersehbar verändert werden könnte. Bei glänzenden Folien dürfen ausschließlich wachsfreie, silikonfreie und teflonfreie Polituren für Kunststoffoberflächen verwendet werden. Von einer Reinigung einer Folienbeschichtung mit Hochdruckreinigern und ätzenden Chemikalien ist gänzlich abzusehen.
Trotz größter Sorgfalt ist es nicht möglich eine Voll- / Teilfolierung völlig staub- / fehlerfrei zu realisieren. Bei genauer Betrachtung aus nächster Nähe können Staubpartikel erkennbar und stellen keinen Grund zur Reklamation oder Erneuerung dar. Besonders an Rändern, Dichtgummis oder nicht zu demontierenden Anbauteilen (z.B. Zierleisten, Logos, etc.) kann es zu Haftproblemen mit der Folie kommen, da diese Teile oftmals sehr eng am Lack anliegen und ein unterarbeiten der Folie unmöglich machen. An diesen Stellen kann es passieren, dass die Folie nicht korrekt anliegt (Millimeterbereich) und sich dort kleinste Ablösungen und / oder Verunreinigungen hinter der Folie einstellen. Dieses stellt ebenfalls keinen Mangelgrund dar.
Garantie/Gewährleistung
Prinzipiell erklärt der Kunde die Lieferung und Montage mit Zahlung der Rechnung als ordnungsgemäß anerkannt. Wenn ein Grund zur Reklamation besteht, wird der Mangel, sofern er nicht durch Vandalismus, Unfall oder andere unübliche Einflüsse verursacht wurde, korrigiert. Für die Folierung besteht die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungszeit von zwei Jahren. Im Falle der berechtigten Reklamation liegt die Haftung beim Hersteller der verwendeten Folien. Dieser entscheidet letztendlich darüber ob ein Garantiefall vorliegt oder nicht. Jeder Mangel ist schriftlich anzuzeigen und nachzuweisen.
Die Garantie / Gewährleistung entfällt, wenn die Folien entgegen den Hinweisen zur Fahrzeugfolierung (z.B. durch Verwenden ungeeigneter Reinigungsmethoden und / oder –mittel) behandelt werden / wurden.
Untergründe
Auf vielen Lackoberflächen, speziell bei der Teilfolierung kann es nach längerer Zeit zu Farbabweichungen gegenüber dem Lackanteil, der foliert wurde und sich geschützt unter der Folie befindet, kommen. Hier sind Umwelteinflüsse und insbesondere UV-Strahlung als Grund zu benennen. Dieses ist als normal zu betrachten und stellt keinen Mangelgrund dar. Wir übernehmen daher keinerlei Garantie- und / oder Sachmängelhaftung dafür, falls Teilfolierungen oder andere von uns angebrachte Folien wieder entfernt werden und es dabei zu Farbunterschieden oder sonstigen Schäden kommt.
Bei jedem Angebot gehen wir von einer normalen Verschmutzung des Untergrundes aus. Sollte ein Untergrund aufgrund besonderer Verschmutzung einer besonderen Aufarbeitung zugeführt werden müssen, so wird dieses nach Kundenabsprache zusätzlich berechnet und kann vom ursprünglichen Angebot abweichen.
Datenschutz
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden, wobei die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen beachtet werden, insbesondere die Telekommunikationsdienstunternehmen-Datenschutzverordnung (TDSV). Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis. Die vom Auftraggeber angelieferten Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. In den meisten Fällen erlauben wir unsere Arbeiten auf unserer Homepage als Referenzbild zu veröffentlichen. Dies ist eine evtl. kostenlose Werbung für den Auftraggeber. Sollte jedoch einer dieses nicht wünschen, so ist uns dieses schriftlich mitzuteilen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung auf Grundlage dieser AGB zustande gekommenen Vertrags ungültig sein oder werden, bleibt der Vertrag samt aller übrigen Bestimmungen gültig. Die Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt. Wir sind berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit wir uns für die Erbringung einer Leistung verbürgen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz der Firma MeinFolierer.de – wie im Impressum angegeben.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen